| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner, jeweils in ihrer Eigenschaft als Steuerberaterin, Rechtsanwalt und beratender Betriebswirt (Beratung in betriebswirtschaftlichen Grundsatzfragen bzw. in den Hauptbereichen der Betriebswirtschaft, insbesondere im Bereich des Rechnungswesens, der Finanzierung und Investitionen). Die Partner haben bei ihrer gemeinschaftlichen Berufsausübung die Vorgaben des jeweiligen Berufsrechts, insbesondere des Steuerberatungsgesetzes und der Bundesrechtsanwaltsordnung, zu beachten. Die Partnerschaft kann, soweit das Berufsrecht das zulässt, auch andere Gesellschaften gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. |