| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Partner vertreten gemeinsam. Zur Erledigung laufender Geschäfte ist jeder Partner allein vertretungsberechtigt, sofern die Partnerschaft nicht zu einem höheren Betrag als 1.000,00 EUR im Einzelfall verpflichtet wird. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |