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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Gemeinsame Ausübung des Berufes als Architekten gemäß Art. 1 BayArchG und von Planungsleistungen gemäß den Leistungsbildern für Architekten und Ingenieure (HOAI).