Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Gemeinschaftliche Berufsausübung als Ingenieure im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, insbesondere im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung.