| Gegenstand | Die für Steuerberater gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, § 1 Abs. 3 PartGG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen. |