Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Gemeinschaftliche Berufsausübung als Ingenieurbüro für Vermessung und Geoinformation als beratende Ingenieure im Sinne des Art. 3, Abs. 5 BauKaG und im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs.