Zusammenschluss zwecks gemeinsamer Berufsausübung als Rechtsanwälte in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB). Gesellschaftszweck ist der gemeinsame Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei z. B. juristische Beratung und Führung von gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Schwerpunkt Baurecht. |