gemeinschaftliche Berufsausübung im Bereich Chirurgie, im Besonderen die gemeinschaftliche Behandlung und Betreuung von Patienten. Hierbei üben sie ihre gemeinsame Tätigkeit in kollegialer Zusammenarbeit aus. Die gemeinsamen Patienten darf jeder der Partner behandeln. Die Partner unterrichten sich gegenseitig über alle wesentlichen Vorgänge der Praxis und beraten sich gegenseitig in medizinischen Fragen.