| Gegenstand | Die gemeinsame Ausübung der Steuerberatung, einschließlich sämtlicher nach dem Steuerberatungsgesetz erlaubten Leistungen. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, vorausgesetzt, dass sich die Maßnahmen im freiberuflichen Bereich halten und mit dem Rechtsdienstleistungsegsetz, dem Steuerberatungsgesetz und den jeweiligen Standesrichtlinien vereinbar sind. |