| Gegenstand | Gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbarten Tätigkeiten eines Steuerberaters. Ferner die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus dem Bereich Steuerberatung und diesen Zweck zu fördern. |