| Gegenstand | Die gemeinsame Berufsausübung als Hebammen mit der Maßgabe, die im Klinikum Kempten zu erbringenden stationären und ambulanten Hebammen-Tätigkeiten untereinander aufzuteilen, sich gegenseitig zu vertreten sowie benötigte Räume, Inventar und Gerätschaften gemeinschaftlich zu nutzen. |