| Gegenstand | Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Bauingenieure für Grundbau und Grundwasser, insbesondere für Verbau- und Wasserhaltungskonzepte, einschließlich Arbeitsvorbereitung, Einkauf, Akquisition, Statik, Projektleitung und Nachtragsmanagement und Wahrnehmung von Berufsaufgaben des Beratenden Ingenieurs nach § 3 Absatz 5 und 6 des Baukammerngesetzes |