Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
ist die selbständige gemeinsame Ausübung der vertrags- und privatärztlichen Tätigkeit auf den Fachgebieten der Neurologie und der Psychiatrie und die Ausführung aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs.