Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der gemeinschaftliche Auftritt nach außen als BeraterInnen, TrainerInnen und Coaches, die gemeinschaftliche Durchführung von Kundenakquise, sowie die gemeinschaftliche Durchführung von Beratungs-, Trainings- und Coaching-Projekten.