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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Erbringung von ausschließlich freiberuflichen, nicht gewerblichen Leistungen aus dem Bereich der Achitektur. Die Partner haben die für sie als Architekten gemäß Art. 24 BayBauKaG geltenden Berufspflichten gewissenhaft zu beachten.