| Gegenstand | Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als beratenden Ingenieure, somit die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung und Planung auf dem Gebiet des Ingenieurswesens. Hierzu gehört auch die Beratung, Betreu-ung und Vertretung der Auftraggeber in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung der Vorhaben zusammenhängenden Angelegenheiten, sowie die Überwachung der Ausführung und Projektentwicklung |