| Gegenstand | Gegenstand der Partnerschaft hinsichtlich der Tätigkeit als Rechtsanwaltsgesellschaft ist die Berufstätigkeit als Rechtsanwalt (§§1-3 BRAO) inklusive der Tätigkeit als Mediator sowie die Tätigkeiten als Insolvenzverwalter, gerichtlich bestellter Liquidator, Zwangsverwalter, Sequester, Gläubigerausschussmitglied und Gläubigerbeiratsmitglied; Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Vormund, Betreuer, Pfleger und Beistand; Schiedsrichter; Abwickler einer Praxis gem. § 55 BRAO, Zustellungsbevollmächtigter gem. § 30 BRAO. Weiterhin ist Gegenstand der Partnerschaft hinsichtlich der Tätigkeit als Steuerberatungsgesellschaft die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Rahmen der in §§ 33, 57 Absatz 3 StBerG aufgeführten Tätigkeiten, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Steuerberater bzw. Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden. |