Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Gesellschafter jeweils in ihrer Eigenschaft als Wirtschaftsprüfer, und/oder Steuerberater und/oder Rechtsanwalt im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, soweit es sich um eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG handelt.