| Gegenstand | 1) Die Parteien schließen sich zu einer Partnerschaft in Form einer Steuerberater-Rechtsanwalts-Sozietät zusammen. 2) Gemeinschaftliche Berufsausübung der Gesellschafter als Steuerberater und Rechtsanwalt. 3) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, vorausgesetzt, dass sich diese Maßnahmen im freiberuflichen Bereich halten und mit den jeweiligen Standesrichtlinien vereinbar sind. 4) Die Sozietät kann durch die Aufnahme weiterer Angehöriger freier Berufe, mit denen die oben genannten Beteiligten eine Sozietät eingehen können, erweitert werden. |