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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlichen zulässigen Umfangs. Im Rahmen der berufsrechtlichen Vorschriften können auch andere Berufsträger der steuer- und rechtsberatenden Berufe in die Partnerschaft aufgenommen werden.