| Gegenstand | Die gemeinsame Ausübung des Hebammenberufes durch die Partnerinnen mit der Maßgabe, die im Klinikum Friedrichshafen als Beleghebammen zu erbringenden stationären und ambulanten geburtshilflichen Tätigkeiten untereinander ausgewogen aufzuteilen, sich gegenseitig zu vertreten und die Räumlichkeiten, das Inventar und die Gerätschaften gemeinschaftlich zu nutzen. |