Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen sowie als Berater und Sachverständige in den Bereichen Architektur, Bau und Immobilien.