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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater (insbesondere nach § 2 StBerG), als Rechtsanwalt (insbesondere nach § 3 BRAO), soweit das jeweilige Berufsrecht die jeweilige Tätigkeit als Rechtsanwalt, Steuerberater zulässt.