Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Erbringung wissenschaftlicher Beratungs-, Trainings- und Softwareentwicklungsleistungen in Bereichen Datenanalyse, maschinelles Lernen, künstliche Intelligenz und Digitalisierung. Arbeiten unterliegen dabei den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Prinzipien und Herangehensweisen.