| Gegenstand | Die gemeinsame Berufsausübung als Hebammen in der außerklinischen Geburtshilfe mit der Maßgabe, die zu erbringenden ambulanten Hebammen-Tätigkeiten untereinander aufzuteilen, sich gegenseitig zu vertreten sowie benötigte Räume, Inventar und Gerätschaften gemeinschaftlich zu nutzen. |