Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Schaffung zweckgerechter Softwarearchitektur, die Beratung von Anwendern sowie die Verknüpfung beider Leistungen zum Nutzen der Kunden.