Die gemeinsame Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit durch die von Lieferinteressen unabhängige Übernahme von Fachplanungs- und Sachverständigenleistungen im vorbeugenden Brandschutz und in artverwandten Bereichen, wie z.B. dem Explosionsschutz, der Evakuierungsplanung oder dem abwehrenden Brandschutz