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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Alle für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten; sofern diese mit § 56 StBerG und § 2 i.v.m. § 43a Abs. 4 WPO in Einklang stehen.