Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater und vereidigte Buchprüfer im jeweils gesetzlich zulässigen Rahmen, Zum Gegenstand gehört auch die Ausübung des Freien Berufs der Wirtschaftsprüfertätigkeit, soweit Angehörige desselben sich nach dem Berufsrecht der Steuerberater mit Steuerberater in einer Berufsausübungsgesellschaft verbinden dürfen.