| Gegenstand | Gemeinsame Ausübung der vertragsärztlichen und privatärztlichen Berufstätigkeit im Fachgebiet der hausärztlich ausgerichteten Allgemeinmedizin in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft i.S.v. §§ 33 Abs. 2 Ärzte-ZV, 18 Abs. 1 Berufsordnung Landesärztekammer Baden-Württemberg sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Handlungen und Rechtsgeschäfte. Zur gemeinsamen Berufsausübung gehören auch Tätigkeiten in den Zusatzbereichen Disease-Management-Programm (DMP). Sonografie, Langzeit-Elektrokardiogramm, Langzeit-Blutdruckmessung, Hautkrebsvorsorge sowie der psychosomatischen Grundversorgung sowie alle etwaigen gutachterlichen, belegärztlichen, konsiliarischen sowie honorarärztlichen Tätigkeiten in diesen Fach- oder Zusatzbereichen. |