| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeit eines Steuerberaters. Weiterer Gegenstand der Partnerschaft ist die Ausübung des Freien Berufs der Wirtschaftsprüfer. |