| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Gesellschafter als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und als Vermessungsingenieurin nach den Vorgaben des VermG BW und der ÖbVI-BO BW in der jeweils geltenden Fassung., d. h. die Erbringung von Ingenieurvermessungen ist sowie - über die Gesellschafter, welche ÖbVI sind - die Erbringung von hoheitlichen Vermessungsleistungen. |