| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur einschließlich der Projektplanung und - ausführung auf der Basis der Leistungsbilder der HOAI. Die Übernahme von gewerblichen Leistungen sowie Beteiligungen an baugewerblichen Unternehmen (bauausführende Gewerbe, Bauträgerschaften u. a.) ist ausgeschlossen. Die Partnerschaft beachtet die für die Mitglieder der Architektenkammer Baden- Württemberg geltenden Berufspflichten (§ 2 a Abs. 2 ArchG), sie wird stets für ausreichende Berufshaftpflichtversicherung, wie sie im ArchG Baden-Württemberg bestimmt ist, sorgen. |