| Gegenstand | die gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufes der Partner als Beratende Ingenieure und die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 13 Abs. 1 des Ingenieurkammergesetzes Baden-Württemberg, somit die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung, insbesondere in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf den Gebieten des Ingenieurwesens; dazu gehört auch die Vertretung des Auftraggebers mit der Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung der damit zusammenhängenden Aufgaben, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann. Zum Gegenstand gehören zudem sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Partnerschaft wird ausschließlich freiberuflich und nicht gewerblich tätig. |