| Gegenstand | Die Partner schließen sich zur gemeinschaftlichen Berufsausübung als Architekten und Stadtplaner zusammen. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung. Die Partner sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern. |