| Gegenstand | Gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten zusammen. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur, Innenarchitekur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung. Die Partner sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern. |