| Gegenstand | Betrieb eines Vermessungsbüros nach Maßgabe der Regelungen in § 12 Vermessungsgesetz (VermG), insbesondere gemäß den Bestimmungen in § 12 Abs. 6 und 7 VermG, im Rahmen der jeweiligen Zulassung und Berufsordnung sowie die Durchführung und Erbringung zusätzlicher Ingenieurleistungen. |