| Gegenstand | Die interprofessionelle gemeinschaftliche Berufsausübung, insbesondere Beratung und Betreuung von Mandanten auf dem Gebiet des Steuer- und Wirtschaftsrechts, die gemeinsame Ausübung der Steuerberatung, einschließlich sämtlicher nach dem Steuerberatungsgesetz erlaubten Leistungen, Tätigkeiten, die Rechtsanwälte und die nach § 59a BRAO zur gemeinschaftlichen Berufsausübung mit Rechtsanwälten zugelassenen Berufsträger ausüben dürfen, sowie Tätigkeiten, die Wirtschaftsprüfer und die nach § 44b WPO zur gemeinschaftlichen Berufsausübung mit Wirtschaftsprüfern zugelassenen Berufsträger ausüben dürfen. |