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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten. Gegenstand und Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen in den Bereichen Architektur und Innenarchitektur. Die Partnerschaft wird ausschließlich freiberuflich und nicht gewerblich tätig.