Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung Von181BGBFreitext
Die Partner können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufs der Partner als Beratende Ingenieure und die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 13 des Ingenieurkammergesetzes von Baden-Württemberg.