| Gegenstand | Gemeinschaftlichen Berufsausübung als Architekten (z. B. Architekten/Stadtplaner etc.) zusammen. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur (z. B. Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung). |