Code: Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam. (093)
Gegenstand
Die gemeinsame Berufsausübung als Rechtsanwälte, auch als Insolvenzverwalter, Sachwalter, Zwangsverwalter und Treuhänder sowie artverwandte Tätigkeiten im Rahmen des berufrechtlich zulässigen Umfangs.