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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten; Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur und Innenraumgestaltung. Die Partner sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern.