| Gegenstand | gemeinsame Ausübung des Berufs freischaffender Architekten. Dazu zählen insbesondere die unabhängige Übernehme von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, besonders Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet des Hochbaus und des Städtebaus. |