| Gegenstand | Die gemeinsame Führung und der Betrieb eines Architekturbüros, insbesondere die Lieferinteressen, unabhängige Übernahme von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet des Hochbaus und der Stadtplanung. Die Übernahme gewerblicher Leistungen sowie Beteiligungen an baugewerblichen Unternehmen (bauausführendes Gewerbe, Bauträgergesellschaft, etc.) ist ausgeschlossen; ebenso die gewerbsmäßige Vermittlung von Grundstücken und Finanzierungen. |