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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die Partner schließen sich zur gemeinschaftlichen Berufsausübung als Architekten zusammen. Gegenstand der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus dem Bereich der Architektur im weitesten Sinne.