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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
gemeinsame und interdisziplinäre Berufsausübung als Rechtsanwälte, Steuerberater (§ 59a BRAO, §§ 50, 56 StBerG) und für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43a Abs. 2 WPO