| Gegenstand | Die durch ihre berechtigten Gesellschafter zu bewirkende geschäftsmäßige Hilfeleistung in Rechtssachen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gem. BRAO. Des Weiteren ist Gegenstand der Partnerschaft die durch ihre berechtigten Gesellschafter zu bewirkende geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts oder Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlossen. |