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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte sowie die Vornahme aller dazu erforderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.