Die gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufes der Partner als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer und Rechtsanwalt im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen. Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers und vereidigten Buchprüfers sind vom Partnerschaftszweck ausgeschlossen.